AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Annette Thieme Fotografie
1. Allgemeines
Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Aufträge, Angebote und Leistungen von Annette Thieme Fotografie (nachfolgend: Fotografin) im Bereich der Tierfotografie. Sie gelten auch für zukünftige Aufträge, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Änderungen
Änderungen oder Ergänzungen an den AGB bedürfen der Schriftform und müssen entsprechend gekennzeichnet sein. Die AGB der Fotografin haben Vorrang vor den Geschäftsbedingungen des Auftraggebers. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen 3 (drei) Werktagen zu erklären.
Fotografien
Unter Fotografien verstehen sich alle von der Fotografin erstellten Produkte, unabhängig von der technischen Form (z.B. Papierbilder, digitale Formate).
Gestaltung
Die Fotografin ist in der künstlerischen Gestaltung der Fotografien frei, sofern keine ausdrücklichen Weisungen des Auftraggebers vorliegen. Dem Auftraggeber ist der fotografische und bildgestalterische Stil der Fotografin bekannt und sich bewusst, dass eine Bilder in ähnlichem Stil erstellt werden. Reklamationen sind ausgeschlossen.
Auftragsdurchführung
Die Fotografin kann Aufträge selbst oder durch Dritte ausführen, z.B. im Krankheitsfall.
Fototermin
Das Fotografieren durch Gäste (dazu zählen auch eingeladene Mitbewerber) des Auftraggebers ist während des Fototermins nicht gestattet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Bearbeitung
Jegliche nachträgliche Bearbeitungen der Fotos durch Dritte sind nicht gestattet, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen.
2. Durchführung des Auftrags
Vertragsbasis
Grundlage ist die schriftliche Vereinbarung zwischen der Fotografin und dem Auftraggeber. Mit der schriftliche Vereinbarung akzeptiert der Auftraggeber auch die AGB.
Terminvereinbarung
Bei Bedarf kann ein Ausweichtermin im Falle von schlechtem Wetter vereinbart werden.
Vereinbarungsinhalte
Die Vereinbarung umfasst:
- Ort und Zeit des Shootings (der Ort kann ggf auch später vereinbart werden, falls bei der Vereinbarung noch kein geeigneter Ort gefunden wurde)
- Umfang des Shootings
- Besondere Wünsche des Auftraggebers
Änderungen
Änderungen an der Vereinbarung bedürfen der Schriftform und beiderseitigen Zustimmung.
Mitteilungspflicht
Änderungen bezüglich Ort und Zeit sind der Fotografin mindestens 24 Stunden vorher mitzuteilen.
Honorar
Das Honorar erfolgt gemäß den angebotenen Dienstleistungen. Gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz werden auf die Preise keine Mehrwertsteuer (Kleinunternehmerregelung) erhoben.
Tierverantwortung
Der Auftraggeber sichert den sicheren Umgang mit seinem Tier zu.
Änderungswünsche
Änderungen durch den Auftraggeber während oder nach dem Shooting können zusätzliche Kosten verursachen, die vom Auftraggeber zu tragen sind. Die Fotografin behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Online-Galerie
Nach dem Shooting erhält der Auftraggeber einen Link zur persönlichen Online-Galerie zur Auswahl seiner grundretuschierten Wunschbilder.
Bildbearbeitung
Nach Auswahl der Bilder erfolgt die vollständige Bearbeitung durch die Fotografin und die anschließende Zustellung an den Auftraggeber.
3. Abnahme, Korrektur und Haftung
Leistungserbringung
Die Fotografin ist verpflichtet, die vereinbarte Leistung bereitzustellen. Es werden keine RAW-Dateien an den Auftragnehmer herausgegeben.
Abnahme
Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sofern die Leistungen den Vereinbarungen entsprechen. Der Auftraggeber hat kein Recht, Ausbesserungen oder Erweiterungen durch eine andere Agentur oder einen anderen Dienstleister ausführen zu lassen und diese der Fotografin in Rechnung zu stellen.
Haftungsausschluss
Eine Haftung für technische Ausfälle oder Schäden während des Shootings oder der Bildbearbeitung ist ausgeschlossen. Bis zur Übergabe der Bilder gilt: für Verlust und Beschädigung der Bilddateien haftet die Fotografin nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
Farbdifferenzen
Farbabweichungen der Bilder (bei unterschiedlichen Medien, Vergrößerungen oder bei Nachbestellungen) sind möglich und stellen keinen Mangel dar. Reklamationen diesbezüglich sind nicht berechtigt.
Reklamation
Reklamationen müssen innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Bilder erfolgen. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Nach Ablauf dieser Frist gilt die fertige Arbeit als vertragsgemäß und mangelfrei abgenommen.
Datenarchivierung
Die Fotografin ist nicht verpflichtet, die Daten dauerhaft zu archivieren. Der Auftraggeber ist somit verantwortlich für die dauerhafte Archivierung.
Haftung für Datenverlust
Die Fotografin haftet nicht für den Verlust digitaler Daten, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Schadenersatz
Die Fotografin haftet nicht für Verzug und Unmöglichkeit der Leistung, sofern diese nicht durch grobe Fahrlässigkeit und vorsätzliches Verhalten ihrerseits entstanden sind. Dahingehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Gleiches gilt für Schäden jeglicher Art.
Qualität
Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/gedruckt werden, so übernimmt der Fotograf hierfür keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse.
4. Honorar, Fälligkeiten und Eigentumsvorbehalt
Honorar
Das Honorar wird als Paketpreis in Rechnung gestellt. Auf Grund des Kleinunternehmerstatus gem. §19 UstG ist keine USt zu zahlen und wird demnach auch nicht ausgewiesen.
Reisekosten
Reisekosten sind vom Auftraggeber zu tragen.
Zahlungen
Zahlungen finden grundsätzlich bargeldlos und per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto statt.
Zahlungsfrist
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung und ohne Abzug zu begleichen. Wird die fällige Rechnung nicht innerhalb der 14 Tage nach Zugang einer Rechnung beglichen, wird eine Mahnung über den fälligen Betrag zzgl. 10,- € Mahngebühren erhoben.
Shooting-Bedingungen
Das Shooting findet nur nach vollständiger Bezahlung statt. Nachbestellungen und Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet. Wird die für die Durchführung des Auftrages, insbesondere die für das Shooting vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung bleiben die Bilder Eigentum der Fotografin.
Rabatte
Gewährte Rabatte sind nicht kombinierbar, übertragbar oder zur Auszahlung berechtigt.
Gutscheine
Gutscheine in jeglicher Form können nicht in Kombination mit Aktionsangeboten eingelöst werden. Ebenfalls ist eine Barauszahlung eines Gutscheins nicht möglich. Die Gültigkeit eines Gutscheins ist unbegrenzt.
5. Stornierung und Terminverschiebung
Absage durch den Auftraggeber
Bei Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin bleibt das Honorar in voller Höhe fällig. Sollte der Auftrag aus Gründen, die nicht im Einflussbereich der Fotografin liegen, nicht zustande kommen oder erfolgt die Absage weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin, ist die Fotografin berechtigt, ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars einzubehalten. Für die Berechnung sind der Zeitpunkt des Eingangs sowie der Grund der schriftlichen Stornierungserklärung an die Fotografin entscheidend.
Absage durch die Fotografin
Die Fotografin kann Termine aus wichtigen Gründen absagen oder verschieben. Der Auftraggeber wird darüber sowie über einen möglichen Ersatztermin telefonisch, per E-Mail, SMS oder WhatsApp informiert und verzichtet auch auf Schadensersatz gegenüber der Fotografin.
Ersatztermin
Bei Absage durch die Fotografin wird ein bereits gezahltes Honorar zurückerstattet, wenn kein Ersatztermin gefunden werden kann.
Lieferverzögerungen
Lieferverzögerungen, die durch falsche, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen entstehen, führen nicht zu einem Verzug der Fotografin. In solchen Fällen trägt der Auftraggeber die daraus entstehenden Mehrkosten. Wenn ein Auftrag mehrere Einheiten oder Teile umfasst, ist die Fotografin berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen oder Teilrechnungen auszustellen.
6. Urheberrecht, Nutzungsrecht und Persönlichkeitsrecht
Urheberrecht
Die Fotografin ist stets Urheberin des erstellten Bildmaterials. Der Auftraggeber erkennt an, dass das von der Fotografin bereitgestellte Bildmaterial urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 5 des Urheberrechtsgesetzes darstellt. Die Urheberrechte sind nicht übertragbar, und Vorschläge des Auftraggebers oder anderer Dritter führen nicht zu einem Miturheberrecht. Eine Herausgabe der Roh-Daten an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht. Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial als hochauflösende Datei im JPGFormat.
Nutzungsrechte
Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars verbleiben die Nutzungsrechte für die gelieferten Bilder sowie die Eigentumsrechte bei der Fotografin. Der Auftraggeber erhält ein privates, einfaches Nutzungsrecht nach vollständiger Bezahlung. Es wird kein kommerzielles Nutzungsrecht an den entstandenen Bildern gewährt. Ist eine kommerzielle Nutzung gewünscht, so ist für jedes Bild die schriftliche Zustimmung der Fotografin erforderlich, ebenso der Vermerk hinsichtlich der Urheberschaft.
Die angegebenen Preise beinhalten die Nutzung der Fotos für Eigenwerbung (z.B. Social Media, Homepage, Flyer, Blog) der Fotografin. Bei geplanter Veröffentlichung in anderer Form muss die Fotografin vorher die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einholen. Die Fotografin darf eine Auswahl der Bilddateien zur Präsentation ihrer Arbeit nutzen, um potenziellen Kunden oder Geschäftspartnern zu zeigen. Der Auftraggeber kann bei Vertragsunterzeichnung dieser Verwendung ausdrücklich widersprechen.
Der Auftraggeber hat kein Recht, das Bild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
Es ist nicht gestattet, das entstandene Bildmaterial im Rahmen von Gewinnspielen zu nutzen, die auf eine Veröffentlichung der eingesendeten Bilder abzielen.
Die Weitergabe von Nutzungsrechten durch den Auftraggeber an Dritte ist nicht gestattet.
Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt die Fotografin, eine Vertragsstrafe zu verlangen.
Personen, die in den Fotos als Beiwerk erscheinen, haben keinerlei Anspruch auf Schadensersatz oder Honorierung, solange diese nur die Lebendigkeit der Gesamtdarstellung beiläufig erhöhen, nur bei Gelegenheit erscheinen und nicht aus der Anonymität herausgehoben werden. Die ggf. anwesenden Personen werden vom Auftraggeber darüber informiert, dass sie evtl. auf Fotos dargestellt sind, die veröffentlicht werden. Ist der Auftraggeber auf den Aufnahmen dargestellt, so verpflichtet sich die Fotografin die Persönlichkeitsrechte des Auftraggebers zu wahren. Veröffentlichungen dürfen nur mit Einverständnis des Auftraggebers erfolgen. Es besteht kein Anspruch auf Namensnennung des Auftraggebers.
Veröffentlichung
Eine Veröffentlichung im Bereich Social Media ist nur gestattet, wenn die Fotografin als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist, indem sie namentlich genannt wird (z.B. Fotos entstanden während des Fotoshootings von Annette Thieme Fotografie). Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz.
Nutzungsvergütung
Werden Dateien, Fotos, Entwürfe, etc. durch Dritte in einem anderen Umfang (kommerziell und gewerblich anstatt ausschließlich privat) als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber/ Dritte verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
7. Datenschutz
Datenverarbeitung
Der Auftraggeber stimmt der Speicherung seiner erforderlichen, personenbezogenen Daten zur Durchführung des Geschäftes zu.
Vertraulichkeit
Die Fotografin verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung aller persönlichen Informationen. Die Fotografin schließt eine bewusste Weitergabe an Dritte aus. Sollten sich Dritte unberechtigt Zugang zu personenbezogenen Daten des Auftraggebers verschaffen, ist die Fotografin nicht haftbar zu machen. Ist eine Weitergabe personenbezogener Daten zur Durchführung des Auftrags erforderlich, so informiert die Fotografin der Auftraggeber entsprechend.
8. Schlussbestimmungen
Rechtswahl
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz der Fotografin.
Schriftform
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Salvatorische Klausel
Unwirksame Bestimmungen berühren nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.